Feuerwerk

Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen nur mit Genehmigung – einer Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters – abgebrannt werden. Bitte beachten Sie, dass solche Ausnahmeverordnungen nur für öffentliche und nicht für private Feste und Feiern erteilt werden!
So schön Feuerwerke auch sind, für schlafende Kinder und für viele Haustiere sind Feuerwerke eine sehr unangenehme Belastung.
Göfis, am 25.07.2010
