Gemeinde Göfis
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Auszug aus der Niederschrift der 5. Gemeindevertretungssitzung

12.09.2025 – Auszug aus der Niederschrift der 5. Gemeindevertretungssitzung vom 11. September 2025

BERICHTE des Bürgermeisters
 

LED-Umstellung in der Volksschule Kirchdorf

Die LED-Umstellung in der Sporthalle und der Sicherheitsbeleuchtung im gesamten Schulgebäude der Volksschule Kirchdorf konnte abgeschlossen werden. Es sind bereits positive Rückmeldungen über Qualitätsverbesserungen eingelangt.

 

Straßenbeleuchtung Römerstraße

Derzeit läuft die Umrüstung, die im Vorfeld mit der Feuerwehr über die Platzierung der Leuchtkörper im Bereich der Garageneinfahrten abgestimmt wurde.

Die Kosten für die Kabelverlegung werden vom Land und Kabel-TV Lampert je zur Hälfte getragen, die Kosten für die Leuchtkörper je zur Hälfte vom Land und der Gemeinde.

 

Behördliche Genehmigung für den Grünmüllplatz

Die behördliche Genehmigung liegt nun ohne besondere Auflagen in Bezug auf Lärm-Emissionen vor. Die Firma Strabag wird mit der Fertigstellung der Außenanlagen am 6. Oktober 2025 starten.

 

Kleinwasserkraftwerk Futschölbach

Der vorliegende Entwurf des Baurechtsvertrages wurde vom Rechtsanwalt der Gemeinde geprüft und geringfügige Anpassungen empfohlen.

 

Eröffnung Gastlokal Consum

Das Gastlokal Consum wird mit einem Eröffnungsfest am Samstag, 13. September 2025, von 11.00 bis 18.00 Uhr mit Spezialitäten vom Grill, Musik vom Duo Mely & Chris und dem offiziellen Faßbieranstich um 12.00 Uhr eröffnet.

 

Informationsfreiheitsgesetz

Das neue Informationsfreiheitsgesetz trat am 1. September 2025 in Kraft. Für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern gilt, dass Informationen nur bei konkretem Antrag innerhalb von vier Wochen beantwortet werden müssen.

Das Informationsfreiheitsgesetz betrifft vorrangig Behörden und Verwaltungsorgane, nicht einzelne Gemeindepolitiker als Privatpersonen. Informationen aus nicht öffentlichen Ausschüssen unterliegen grundsätzlich weiterhin einer Verschwiegenheitspflicht, ebenso Inhalte, die aus laufenden Entscheidungsprozessen hervorgehen sowie vertrauliche Personalangelegenheiten.

 

Entwicklung Freizeit Infrastruktur

Die Bäder der Walgau Freizeit und Infrastruktur GmbH konnte heuer eine erfreuliche Zunahme an Besucher:innen gegenüber dem Vorjahr verbuchen.

 

Berichte aus dem Gemeindevorstand

  • Teilnahme am Informationsangebot „Einfach dämmen“
  • Teilnahme an der Initiative Österreich bzw. Göfis zu Fuß
  • Genehmigung einer teilweisen Vermietung durch den Baurechtsnehmer Rupert Lorenz
  • Ersatzbeschaffung eines Anhängers für das Kommunalfahrzeug Kubota
  • Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Volksschule Agasella

 

BERICHTE aus den Ausschüssen

Der Ausschuss Menschen und Gesellschaft führt eine Evaluierung durch, da die Jungbürgerfeier aus mangelndem Interesse abgesagt werden musste.

Der Ausschuss Finanzen und Ressourcen befasst sich mit Einsparpotentialen im Budget 2026, weiters mit der Nutzungsvereinbarung mit dem Sportclub anhand der Ergebnisse des ersten Betriebsjahres.

Der Ausschuss Raumplanung und Infrastruktur hat den Prozess rund um den Bebauungsplan maßgeblich mitbegleitet.

Die Projektgruppe Leistbares Wohnen wird gemeinsam mit Vorarlberger Bodenfonds ein Entwicklungskonzept für die vom Bodenfonds in Runggels erworbenen Grundstücke erarbeiten. Zu diesem Prozess sind alle Interessierten eingeladen.

 

BESCHLÜSSE
 

Bebauungsplan

Die Gemeindevertretung hat am 10. Juli 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Mit den im Zuge der Auflage eingelangten Stellungnahmen hat sich der Ausschuss Raumplanung und Infrastruktur gemeinsam mit der Regionalen Raumplanung befasst und geringfügige Anpassungen im Plan und Verordnungstext vorgenommen.

Der Bebauungsplan regelt für das gesamte Gemeindegebiet Göfis:

  • Maß der baulichen Nutzung (Mindestgeschosszahl, Höchstgeschosszahl, mindest und maximale Baunutzungszahl, maximale Geschossfläche)
  • Art der baulichen Nutzung
  • Einfriedungen
  • Geländeveränderungen
  • Dachbegrünung
  • Von einer Bebauung freizuhaltende Flächen
  • Bestimmungen über das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen
  • Stellplätze
  • Erschließung
  • Gestalterische Festlegungen – Bepflanzung
  • Schutz von ortsbildprägenden Objekten

Nach der Genehmigung des Landes erfolgt die Kundmachung der Verordnung „Bebauungsplan“, geleichzeitig treten dann die bisherigen Verordnungen „Maß der baulichen Nutzung“ und „Erlassung des Teilbebauungsplanes Nr. 3 (Waldabstand) außer Kraft.

 

Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung

Die Gemeinde Göfis hat der Wohnbauselbsthilfe Vorarlberg gemeinnützige Gen.m.b.H. im Rahmen eines Baurechtsvertrages das Grundstück Gst.Nr. 2844 in der Köhrstraße zur Bebauung mit einem gemeinnützigen Wohnbauprojekt überlassen.

Die Wohnbauselbsthilfe hat das Projekt den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates der Gemeinde Göfis sowie dem Ausschuss Raumplanung und Infrastruktur angepasst.

Im Rahmen der Anhörung ist eine Stellungnahme eingelangt, unterzeichnet von verschiedenen Anrainern. Mit den vom Gestaltungsbeirat gewährten Bonuspunkten werden die Vorgaben erfüllt. Die Gemeindevertretung genehmigt daher gem. § 35 RPG die Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung.

Die Bauleitlinien der Gemeinde Göfis sehen grundsätzlich eine niedrige Baunutzungszahl vor. Sie möchten aber dennoch eine verdichtete Bau­weise ermöglichen, wenn gewisse Qualitätsstandards um­gesetzt werden. Damit steht der Gemeinde ein wichtiges Instrument der Qualitätsverbesse­rung von Bauprojekten zur Verfügung.

 

Musikschule Walgau

Die Gemeinde beauftragt ihre Vertreter:innen in der Generalversammlung des Vereins zur Förderung des Musikunterrichts im Walgau (Musikschule Walgau), der Antragstellung zum Öffentlichkeitsrecht im Namen der Mitgliedsgemeinde zuzustimmen.

Die Musikschule Walgau wird beauftragt, bei der Bildungsdirektion Vorarlberg und in weiterer Folge beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz für die Musikschule Walgau zu beantragen.

Die Gemeinde Göfis stimmt dem Organisationsstatut der Musikschule Walgau in der vorliegenden Fassung zu.

 

Ankauf von Grundstücken

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Ankauf der Grundstücke Gst.Nr. 3264 und 3265 im Gesamtausmaß von 769 m2 und legt die Vertragsbedingungen fest. Die Gemeinde ist bereits Eigentümerin mehrerer Nachbargrundstücke.

 

Sanierung der elektrischen Anlagen im Feuerwehrhaus

Die Elektroanlagen von dem in den 1980er Jahren errichteten Feuerwehrhaus sind sanierungsbedürftig. Aufgrund der durchgeführten Ausschreibung vergibt die Gemeindevertretung die Arbeiten an das bestbietende Unternehmen, die Firma Elektro Reisegger Gem.b.H. & Co KG aus Feldkirch, mit einem Auftragsvolumen von rund 46.000 Euro brutto.