Gemeinde Göfis
Kommunalsteuer
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Kommunalsteuer

Alle Informationen über die Kommunalsteuer.

Steuergegenstand:
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebstätte des Unternehmens gewährt worden sind.

Steuerschuldner:
Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Werden Personen von einer inländischen Betriebstätte eines Unternehmens zur Arbeitsleistung überlassen, ist der überlassende Unternehmer Steuerschuldner.
Wird das Unternehmen für Rechnung mehrerer Personen betrieben, sind diese Personen und der Unternehmer Gesamtschuldner. Dies gilt auch für Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988.

Steuersatz:
Die Steuer beträgt drei Prozent der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, wird von ihr 1.095 Euro abgezogen.

Zahlung/Erklärung:
Die Kommunalsteuer ist monatlich bis 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten. Die Erklärung ist jährlich bis 31. März des Folgejahres im Wege über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (FinanzOnline) einzureichen.

Kontakt
Finanzverwaltung Vorderland
Markus Sinz
Telefon 05522/43888-10
e-Mail: finanz@vorderland.com 

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