Gemeinde Göfis
Obstbaumsanierung
Gemeinde GöfisGemeinde Göfis

Obstbaumsanierung

Obstbäume prägen seit jeher unser Ortsbild.

Auch die Verwertung der Früchte für die Zubereitung feiner Speisen, von Most usw. sind untrennbar mit der regionalen Küche und mit Tradition verbunden. Die Gemeinde Göfis fördert daher den Erhalt von Hochstamm-Obstbäumen mit einer Kostenübernahe von 50 Prozent der Sanierungskosten (maximal 100 Euro) eines Hochstammbaumes.

Förderungsrichtlinien für die Sanierung von Hochstamm-Obstbäumen

Eine Förderung wird gewährt, wenn folgende Punkte zutreffen bzw. erfüllt werden:

  • Eine Anmeldung zur Sanierung nehmen unter Angabe des Standortes und der Stückzahl der Bäume die Funktionäre des Obstbauvereines nach Maßgaben der ihnen zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen entgegen.
  • Die Entscheidung, ob ein Baum sanierungs- bzw. förderungswürdig ist, wird vor dem Baumschnitt durch fachkundige Organe des Obstbauvereines mittels Bewertungsbogen nach möglichst objektiven Richtlinien getroffen.
  • Gefördert werden die Schnittkosten durch Baumwärter, aber auch eigenhändig vom Besitzer sanierte Hochstämme.
  • Ein Folgeschnitt ist innerhalb von zwei bis drei Jahren durchzuführen (auch förderungswürdig).
  • Für eine entsprechende Düngung, möglichst aufgrund vorliegender Bodenproben, ist vom Besitzer zu sorgen.
  • Weitere begleitende Maßnahmen, wie Bäume putzen, Mäuse fangen etc., sind über Empfehlung der Baumwärter vom Besitzer vorzunehmen.
  • Grundsätzlich kommen nur Hochstämme für eine Förderung in Frage, welche eine Mindestgröße von zirka 25 Zentimeter Stammdurchmesser aufweisen und voraussichtlich noch mindestens fünf Jahre an diesem Platz stehen können (Baugebiet beachten).
  • Der Förderungsbeitrag wird gegen Nachweis der angefallenen Schnittkosten sowie der Bestätigung der fachgerechten Sanierung ausbezahlt.


Ausmaß der Förderung

  • Pro saniertem Hochstammbaum wird ein Betrag von 50 Prozent der angefallenen Schnittkosten (maximal 100 Euro) vergütet. Bei eigener Sanierung werden die Schnittkosten von fachkundigen Organen des Obstbauvereines einheitlich geschätzt.
  • Bei Nichtbeachtung einer der oben genannten Bedingungen kann von der Gemeinde der Förderungsbetrag zurückgefordert werden.

 
Kontakt
Gemeindeamt Göfis
tel.: 05522/72715
e-mail: gemeindeamt@goefis.at  

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