Gemeinde Göfis
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Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des neuen Bebauungsplans

14.08.2025 – Auflageverfahren gestartet

Die Gemeinde Göfis setzt seit über einem Jahrzehnt auf eine qualitätsorientierte, nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung. Aufgrund der topografischen Lage – ein natürlicher Kessel, begrenzt durch bewaldete Hänge und die Ill – ist eine Expansion in die freie Landschaft kaum möglich. Bereits 2012 wurde mit der „Leitlinie zur baulichen Entwicklung“ ein innovatives Steuerungsinstrument eingeführt, das niedrige Basis-Baunutzungszahlen mit einem Bonussystem für qualitätsvolle Projekte kombiniert.

Mit dem neuen Bebauungsplan, der auf dem 2023 genehmigten Räumlichen Entwicklungsplan basiert, werden zentrale Festlegungen wie Geschoßzahlen, Dachformen und Objektschutz erstmals rechtsverbindlich geregelt. Das bewährte System bleibt erhalten: Ein interdisziplinärer Gestaltungsbeirat bewertet Projekte anhand eines erweiterten Kriterienkatalogs, bevor der Gemeindevorstand über mögliche Bonuspunkte entscheidet.

Die Novelle des Raumplanungsgesetzes 2019 bestätigte den Göfner Weg und ermöglichte eine Ausweitung des Kerngebiets sowie neue Maßnahmen wie verpflichtende Mindestgeschoßigkeit, ein überarbeitetes Fußwegenetz und einen umfassenden Objektschutzplan. Göfis zeigt damit, wie qualitätsvolle Verdichtung und Ortsbildpflege erfolgreich miteinander verbunden werden können.

Der Verordnungsentwurf für den neuen Bebauungsplan samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 8. August 2025 bis 5. September 2025 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede:r Gemeindebürger:in oder Eigentümer:in von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Entwurf_einer_Veroerdnung_ueber_die_Erlassung_des_Bebauungsplanes_der_Gemeinde_Goefis.pdf