Das Bauverfahren stellt sicher, dass Bauvorhaben rechtlich korrekt, sicher und geordnet umgesetzt werden. Eine klare Kenntnis des Ablaufs sowie die konsequente Einhaltung aller Verfahrensschritte sind wesentlich, um Verzögerungen zu vermeiden und eine zügige Genehmigung zu ermöglichen.
Die Gemeinde Göfis setzt auf eine effiziente, rechtssichere und bürgernahe Abwicklung aller baurechtlichen Verfahren durch die Baurechtsverwaltung Region Vorderland. Diese interkommunale Verwaltung mit Sitz in Sulz übernimmt im Auftrag unserer Gemeinde die gesamte Durchführung der Bauverfahren nach dem Vorarlberger Baugesetz, von der Entgegennahme und Prüfung von Baueingaben und Bauanzeigen über die rechtliche und bautechnische Bearbeitung bis hin zu Entscheidungen, Bescheiden, Kontrollen und Schlussprüfungen der Bauausführung. Durch diese übertragene Aufgabenwahrnehmung wird in Göfis ein einheitlicher, fachlich fundierter Vollzug des Bau- und Raumplanungsrechts sichergestellt und gleichzeitig die Autonomie der Gemeinde gewahrt.

Baurechtsverwaltung Vorderland
Hummelbergstraße 9, 6832 Sulz
M baurecht@vorderland.com
T +43 5522 43124
Website - Baurechtsverwaltung
MO bis FR - 8.00 - 12.00 Uhr
MO bis DO - 14.00 - 17.00 Uhr
Die Gemeinde Göfis legt im Rahmen der Baugrundlagenbestimmung gemäß § 3 Vorarlberger Baugesetz vor jedem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben den verbindlichen baulichen Rahmen für ein Grundstück fest. Diese erfolgt auf Antrag und wird als Bescheid erlassen. Festgelegt werden unter anderem Baulinien, Baugrenzen, Geschosszahl, bauliche Nutzung, Baunutzungszahl, Dachform oder Firstrichtung. Ziel ist es, eine geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen sowie das Orts- und Landschaftsbild nachhaltig zu schützen.
In der Gemeinde Göfis ist der Baugrundlagenbescheid trotz vorliegendem Bebauungsplan aufgrund einer Verordnung der Gemeindevertretung verpflichtend. Der Antrag auf Baugrundlagenbestimmung muss zwingend vor Einbringung eines Bauantrages gestellt werden und hat die Art des beabsichtigten Bauvorhabens sowie die vorgesehene Nutzung des Gebäudes zu enthalten.
Die Baugrundlagen werden nach Maßgabe der Leitlinien zur baulichen Entwicklung festgelegt und gelten in der Regel für die Dauer von drei Jahren. Zusätzlich bringt der Gestaltungsbeirat im Zuge des Verfahrens ortsbildnerische Empfehlungen ein, um eine hochwertige Einbindung neuer Bauvorhaben in das bestehende Ortsgefüge sicherzustellen.