Bauen in Göfis ist untrennbar mit den besonderen räumlichen, landschaftlichen und historischen Rahmenbedingungen der Gemeinde verbunden. Die Siedlungsentwicklung findet in einem klar gefassten, topografisch begrenzten Raum statt, der durch bewaldete Hanglagen und die Ill natürliche Grenzen aufweist. Diese Situation macht den verfügbaren Baugrund zu einem knappen und besonders schützenswerten Gut und erfordert einen verantwortungsvollen, vorausschauenden Umgang mit Boden, Landschaft und Ortsbild.
Gleichzeitig ist Göfis eine gewachsene Gemeinde mit unterschiedlichen Ortsteilen, historischen Strukturen und identitätsstiftenden Elementen, die das Erscheinungsbild und die Lebensqualität wesentlich prägen. Neubauten, Umbauten und Nachverdichtungen wirken daher nicht isoliert, sondern haben unmittelbare Auswirkungen auf das Gesamtgefüge des Ortes, auf das Landschaftsbild, das Mikroklima sowie auf das soziale und funktionale Zusammenleben.
Vor diesem Hintergrund kann bauliche Entwicklung nicht allein dem Einzelfall oder kurzfristigen Interessen überlassen werden. Sie bedarf klarer, nachvollziehbarer und rechtlich verbindlicher Leitplanken, die sowohl Planungssicherheit für Bauwerbende schaffen als auch die öffentlichen Interessen der Gemeinde wahren. Ziel ist es, eine angemessene bauliche Dichte zu ermöglichen, ohne die räumlichen Qualitäten, die Maßstäblichkeit und den Charakter von Göfis zu verlieren.
Die nachfolgenden Richtlinien und Vorschriften dienen daher nicht der Einschränkung von Entwicklung, sondern ihrer qualitätsvollen Steuerung. Sie stellen sicher, dass bauliche Maßnahmen zur Stärkung des bestehenden Siedlungskörpers beitragen, Orts- und Landschaftsbild respektieren und langfristig eine nachhaltige, lebenswerte Entwicklung der Gemeinde Göfis ermöglichen.
Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Göfis besteht aus zwei zentralen Bestandteilen. Die Verordnung des Bebauungsplanes bildet die rechtsverbindliche Grundlage. Sie enthält die verbindlichen, messbaren Festlegungen wie Geltungsbereich, Zonen, Mindest- und Höchstgeschoßzahlen, Baunutzungszahlen, Baugrenzen sowie weitere bau- und gestaltungsrelevante Vorgaben und ist bei Bauvorhaben unmittelbar anzuwenden .
Der Erläuterungsbericht ergänzt den Gesamtbebauungsplan und erklärt dessen Inhalte, Ziele und fachliche Grundlagen. Zentrales Element ist das Bonuspunktesystem: Ausgehend von niedrigen Baunutzungszahlen können bei Erfüllung definierter Qualitätskriterien – etwa zu Gestaltung, Ortsbild, Klima und Freiraum – zusätzliche Bonuspunkte vergeben werden. So wird Verdichtung an nachweisliche Mehrwerte geknüpft und eine qualitätsvolle Innenentwicklung gesichert.
Die Leitlinien zur baulichen Entwicklung bilden die strategische und fachliche Grundlage der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Sie enthalten Leitbild und Zielsetzungen, umfassende Orts- und Siedlungsanalysen, die Definition von Gebietstypen sowie qualitative Kriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben und das Bonussystem. Der Bebauungsplan setzt ausgewählte Inhalte daraus rechtsverbindlich um. Die Bauleitlinien verstehen sich damit als orientierender Rahmen, der Zusammenhänge erklärt, Qualität sichert und die Anwendung der verbindlichen Planungsinstrumente unterstützt.
Die Bauleitlinien sehen für Bauvorhaben eine qualitative Prüfung anhand eines einheitlichen Beurteilungsrahmens vor. Dabei werden unter anderem die städtebauliche Einbindung, die architektonische Ausgestaltung, die Qualität von Freiräumen, funktionale Aspekte sowie Beiträge zum Ortsbild und zur Klimaverträglichkeit bewertet. Auf Basis dieser Gesamtbeurteilung können Bonuspunkte zur Erhöhung der Baunutzungszahl in Betracht gezogen werden. Ein Anspruch auf einen solchen BNZ-Bonus besteht ausdrücklich nicht; die Entscheidung erfolgt stets einzelfallbezogen und im öffentlichen Interesse.