


Schritt für Schritt Energiekosten senken!
Wer kann das Angebot nutzen?
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss
Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierungen
Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG, BSVG, GSVG)
Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Diese Geräte können getauscht werden:
Waschmaschinen
Kühlschränke, Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen
Geschirrspüler
E-Herde (Induktion), Backöfen
So geht´s:
1. Erstgespräch
Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch bei einer Caritas-Beratungsstelle.
Bitte mitbringen: Ausweis, Meldezettel und Nachweis über die Anspruchsvoraussetzung
2. Energiesparberatung bei Ihnen zu Hause
Ein:e Berater:in kommt zu Ihnen nach Hause und schaut, wo Sie Energie sparen können.
Gemeinsam besprechen Sie die besten Einsparmöglichkeiten.
Info: Bei Bedarf bieten wir für die Beratung ein:e Dolmetscher:in an.
3. Kostenloser Tausch eines alten oder kaputten Gerätes
Der:Die Berater:in überprüft, ob Ihre alten oder kaputten Geräte getauscht werden sollten. Wenn nötig, werden ein bis zwei Geräte getauscht. Lieferung, Montage und Entsorgung der Altgeräte sind inklusive.
So erreichen Sie uns:
Hotline: 0676 88420 5727
E-Mail energiesparcheck@caritas.at
Homepage: Energiesparberatung und Gerätetausch: Caritas Österreich