Immer mehr Menschen beklagen sich über die Belastungen durch das Abschießen von Feuerwerken und fordern die Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem Pyrotechnikgesetz das Abschießen von Raketen im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist!
Aufgrund der erheblichen Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen und Kinder unter dem Lärm und den Emissionen von Feuerwerkskörpern, ebenso Haustiere.
Die Gemeindevertretung ersucht daher alle – besonders aus Rücksicht auf andere – dieses Verbot ernst zu nehmen.
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