Gemeinde Göfis
Gemeinde GöfisGemeinde Göfis

Heizkostenzuschuss PLUS

08.03.2023 – Der Heizkostenzuschuss PLUS kann vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 beantragt werden.

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg reagiert und den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben.

Doch damit nicht genug: Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, gibt es nun den neuen "Heizkostenzuschuss PLUS". Dieser beträgt ebenfalls 330 Euro.
Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ wollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenzen jetzt noch einmal auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:

1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.

Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?

  • Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ kann bei der Gemeinde beantragt werden und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt.
  • Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.


Ab wann kann angesucht werden?
Der Heizkostenzuschuss PLUS kann vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 beantragt werden.

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen.

Diese Seite teilen: