Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde, die spätestens zum Ende des Eintragungszeitraums am 10. Juni 2026 das 16. Lebensjahr vollenden.
- Das Eintragungsformular für das Landes-Volksbegehren kann an jedem beliebigen Ort ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Eintragungsformular kann für die stimmberechtigte Person auch durch eine dritte Person (einen Boten) beim Gemeindeamt abgegeben werden.
- Alternativ ist die Übermittlung des Eintragungsformulars als Original-Unterlage per Post erlaubt.
- Eine digitale Zusendung (via E-Mail) sowie die Eintragung mittels ID-Austria ist nicht möglich.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss bis zum Ende der Eintragungsfrist (10. Juni 2026, während der Amtsstunden) beim Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden.
- Zu früh (vor dem 15. April 2026, 8.00 Uhr) oder zu spät (nach dem 10. Juni 2026, 12.00 Uhr) einlangende Unterstützungserklärungen sind ungültig.