Zum Hauptinhalt springen
Wappen der Gemeinde Göfis

Sachkundenachweis für Hundehaltung seit 1. Juli 2026

20.08.2026 – Alle Personen, die künftig einen Hund halten möchten, sind verpflichtet, einen sogenannten Sachkundenachweis zu erbringen

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 124/2024) sowie der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 144/2026) gelten seit 1. Juli 2026 neue gesetzliche Bestimmungen für die Haltung von Hunden in Österreich.

 

Verpflichtender Sachkundenachweis

Alle Personen, die künftig einen Hund halten möchten, sind verpflichtet, einen sogenannten Sachkundenachweis zu erbringen. Ziel dieser Regelung ist es, die verantwortungsvolle Hundehaltung zu stärken und das Zusammenleben von Mensch und Tier zu verbessern.

Der Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen:

  • Theoriekurs: mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren
  • Praxiseinheit: zwei Stunden praktische Ausbildung, innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung nachzuweisen (der Hund muss dabei mindestens sechs Monate alt sein)
     

Ausnahmen von der Verpflichtung

Von der Absolvierung des Sachkundenachweises sind insbesondere Personen befreit,

  • die bereits einen Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben und dies über die Heimtierdatenbank nachweisen können
  • sowie Personen mit bestimmten fachlichen Qualifikationen laut § 2a Abs. 5 der 2. Tierhaltungsverordnung

 

Kurse und Anbieter

Die erforderlichen Kurse dürfen ausschließlich von qualifizierten und erfahrenen Fachpersonen durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer
  • zertifizierte Trainerinnen und Trainer (z. B. DogAudit)
  • Trainer und Leistungsrichter einschlägiger Fachverbände
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Absolventinnen und Absolventen der „Angewandten Kynologie“

Wichtig: Kurse sind nur gültig, wenn sie von Personen durchgeführt werden, die offiziell vom Land Vorarlberg anerkannt und veröffentlicht sind.

Das Land Vorarlberg stellt dafür ein umfassendes Informationsangebot bereit – inklusive Ablauf, Inhalte und Anmeldemöglichkeiten.

Alle Details finden Sie direkt auf der offiziellen Seite des Landes Vorarlberg: Land Vorarlberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen des Landes oder informieren Sie sich direkt bei anerkannten Kursanbietern.