


Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 124/2024) sowie der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 144/2026) gelten seit 1. Juli 2026 neue gesetzliche Bestimmungen für die Haltung von Hunden in Österreich.
Alle Personen, die künftig einen Hund halten möchten, sind verpflichtet, einen sogenannten Sachkundenachweis zu erbringen. Ziel dieser Regelung ist es, die verantwortungsvolle Hundehaltung zu stärken und das Zusammenleben von Mensch und Tier zu verbessern.
Der Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen:
Von der Absolvierung des Sachkundenachweises sind insbesondere Personen befreit,
Die erforderlichen Kurse dürfen ausschließlich von qualifizierten und erfahrenen Fachpersonen durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:
Wichtig: Kurse sind nur gültig, wenn sie von Personen durchgeführt werden, die offiziell vom Land Vorarlberg anerkannt und veröffentlicht sind.
Das Land Vorarlberg stellt dafür ein umfassendes Informationsangebot bereit – inklusive Ablauf, Inhalte und Anmeldemöglichkeiten.
Alle Details finden Sie direkt auf der offiziellen Seite des Landes Vorarlberg: Land Vorarlberg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen des Landes oder informieren Sie sich direkt bei anerkannten Kursanbietern.