Gemeinde Göfis
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Kundmachung Entwurf der Verordnung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes

25.03.2021 – Die Gemeindevertretung von Göfis hat in der Sitzung vom 4. März 2021 den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt beschlossen:

Die Gemeindevertretung von Göfis hat in der Sitzung vom 4. März 2021 den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt beschlossen:

Gst.Nr. 44/5, Spar-Verkaufsmarkt:

Umwidmung in der Weise, dass gemäß Planbeilage „Flächenwidmungsplan-Änderung“ das Grundstück Gst.NR. 44/5 von Baufläche/Kerngebiet in Baufläche/Kerngebiet – Besondere Fläche für sonstige Handelsbetriebe“ geändert wird.

Gst.Nr. 3679:

Umwidmung in der Weise, dass gemäß Planbeilage „Flächenwidmungsplan-Änderung“ die Teilfläche des Gst.Nr. 3679 von Freifläche/Landwirtschaft in Baufläche/Wohngebiet“ geändert wird.

Gemäß § 23 in Verbindung § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. 39/1996, idgF, kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf den sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Allfällige Einwendungen, Änderungsvorschläge oder Stellungahmen sind bis spätestens 27. April 2021 bei der Gemeinde Göfis einzubringen.

Der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes mit Erläuterungsbericht liegt im Gemeindeamt Göfis während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet unter Gemeinde Göfis: Kundmachungen (goefis.at) einsehbar.